Inspiration für HR

Fit in den Frühling 2026: Wie Sie dafür sorgen, dass Mitarbeiter lohnsteuer- und beitragsfrei im Fitnessstudio trainieren

Weniger Fehlzeiten, ein gutes Betriebsklima und gesteigerte Motivation: In die Gesundheit und Fitness der Mitarbeiter zu investieren, lohnt sich immer. In immer mehr Unternehmen gibt es deshalb Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Diese Programme bleiben bis zum Wert von 600 € pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuer- und beitragsfrei. Bei der Leistung, die eigentlich die höchste Akzeptanz bei der Belegschaft erfährt – die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio – funktioniert das normalerweise leider nicht. Lesen Sie hier, wie Sie für dieses Extra dennoch Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit erreichen.

Britta Schwalm

03.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Wenn Unternehmen mit einem Fitnessstudio eine Firmenfitness-Mitgliedschaftsvereinbarung abschließen und die Belegschaft kostenlos trainieren darf, ist das für alle Beteiligten eine tolle Sache. Gleichzeitig sollte das Ganze möglichst abgabenfrei bleiben, um Zusatzkosten für Unternehmen und Mitarbeiter zu vermeiden. Hier sind Sie gefragt: Grundsätzlich ist es möglich, Firmenfitness für Beschäftigte so zu regeln, dass keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge für die Leistung anfallen.

ACHTUNG

Gleichzeitig ist es grundsätzlich nicht möglich, den Freibetrag von 600 € jährlich für betriebliche Gesundheitsleistungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) auf das Training in einem Fitnessstudio anzuwenden. Eine Ausnahme bilden Kurse im Fitnessstudio, die unter die speziellen Angebote zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention fallen. Diese Angebote sind im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes erfasst. Das können zum Beispiel Yogakurse, Stressbewältigungs- oder Rückenkurse sein.

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