Flecken und Rauchgeruch im Firmenwagen: Ihr Mitarbeiter muss Ihnen die Reinigungskosten ersetzen
Leider ist es nicht für alle Arbeitnehmer selbstverständlich, dass sie mit Firmeneigentum sorgsam umgehen. Insbesondere bei der Rückgabe von zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen müssen Sie als Arbeitgeber mit bösen Überraschungen rechnen. Aber immerhin können Sie vom Mitarbeiter verlangen, dass er Ihnen die Reinigungskosten erstattet. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 14.1.2025 (7 SLa 175/24) zeigt, dass das insbesondere dann gilt, wenn Ihr Mitarbeiter im Fahrzeug geraucht hat.
Britta Schwalm
04.05.2025
·
2 Min Lesezeit
Der Fall: Ein Firmenwagen nach mündlicher Absprache
Die Fahrzeugüberlassung: Der Betreiber einer Kfz-Karosseriewerkstatt hatte einem langjährigen Mitarbeiter im Mai 2021 nach einer mündlichen Vereinbarung einen firmeneigenen Pkw, Baujahr 2015, für die 16 km Strecke zwischen Wohnung und Betrieb zur Verfügung gestellt. Im Januar 2023 erkrankte der Mitarbeiter und gab den Firmenwagen zurück. In den nicht einmal 2 Jahren war der Mitarbeiter über 30.000 km damit gefahren.
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