Arbeitnehmer haben für die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erkranken sie erneut an einer neuen Krankheit, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann. Ob das möglich ist, erfahren Sie nicht vom Mitarbeiter, da Ihnen dieser keine Diagnosen mitteilt.
Wann genau endet die Entgeltfortzahlung?
Wird ein Arbeitnehmer wegen desselben Leidens immer wieder krank, hat er nur dann einen neuen Anspruch auf eine volle sechswöchige Entgeltfortzahlung, wenn