Frage 1: Ist es ein Besuchsgrund, wenn ein Azubi während laufender AU-Videos hochlädt, die ihn im Einkaufszentrum zweigen, wie er mit einem ferngesteuerten Auto spiel?
Antwort: Hausbesuche bei erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können zulässig sein. Voraussetzung ist ein dringender Tatverdacht auf eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung, die im Zusammenhang mit der Abwesenheit steht. Zudem muss die Verhältnismäßigkeit gegeben sein; d.h. sie müssten ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung haben und das mildeste Mittel wählen.