FRAGE
Es ist uns besonders wichtig, dass das Know-how unserer Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand ist. Wir schicken daher auch Teilzeitkräfte zu Fortbildungen. Die Fortbildungen finden während der normalen Bürozeiten statt und die Mitarbeiter erhalten weiter ihr volles Gehalt. Nun verlangt eine Halbtagskraft Überstundenvergütung wegen einer ganztägigen Fortbildung. Sind wir verpflichtet, diese zu bezahlen?