Frage:
Wir haben einen Mitarbeiter, der nach Krankheit in der Wiedereingliederung im Hamburger Modell ist. Nun findet im September ein Teammeeting im Ausland statt, an dem der Mitarbeiter teilnehmen möchte, und wir fragen uns, was arbeitsrechtlich und / oder versicherungstechnisch zu bedenken, zu berücksichtigen ist. Muss der Wiedereingliederungsplan angepasst werden? Muss der Arzt bezüglich der Flugreise eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen? Können wir die Teilnahme verbieten?