Gleichbehandlung bei der Inflationsausgleichsprämie? So entscheiden die Gerichte
Haben Sie Ihren Mitarbeitern die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter bisher noch nicht oder nicht in voller Höhe ausgezahlt? Dann können Sie das noch bis zum 31.12.2024 nachholen (§ 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz (EStG)). Wenn die Zahlung jedoch je nach Mitarbeitergruppe in unterschiedlicher Höhe erfolgen soll, sollten Sie die folgenden 6 Urteile kennen, um unerwünschte Nachzahlungen zu vermeiden.
Britta Schwalm
02.07.2025
·
5 Min Lesezeit
Fall 1: Kürzung bei Elternzeit und Teilzeit, aber nicht bei langer Krankheit
Eine Arbeitnehmerin war im gesamten Jahr 2023 bis Mitte 2024 in Elternzeit. Dabei arbeitete sie zunächst nicht und ab Mitte Dezember 2023 in Teilzeit.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie jetzt ‚Mein Personalwissen‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Beiträge, Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!