Praxis-Hilfe
Günstige Motivation: So rechnen Sie „Aufmerksamkeiten“ nach aktuellen Vorgaben ab
Für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens gilt wie für alle Beschäftigten: Motivation ist besonders wichtig. Mit sogenannten Aufmerksamkeiten kann Ihr Betrieb seinen Mitarbeitern sehr einfach und ohne Zusatzkosten Anerkennung zollen und die Belegschaft anspornen. Wichtig ist, dass Sie als Abrechner alle Voraussetzungen beachten. Lesen Sie hier, welche Vorgaben aktuell gelten und worauf Sie Ihr besonderes Augenmerk legen sollten.
Britta Schwalm
18.05.2025
·
6 Min Lesezeit
Aufmerksamkeiten im engeren Sinn (das heißt nach der gesetzlichen Definition) sind:
1. die Überlassung von Getränken und Genussmitteln zum Verzehr im Betrieb;
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