Auch wenn die Temperaturen steigen, haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf ein klimatisiertes Büro. Ein unangenehmes Arbeitsumfeld durch große Hitze bedeutet nicht, dass ein Beschäftigter seine Sachen packen und nach Hause gehen kann oder dass er von vornherein zu Hause bleiben darf. Das gilt allerdings nicht, wenn Mitarbeiter vorgeschriebene Maßnahmen erfolglos bei den im Betrieb zuständigen Personen angemahnt haben (s. u.). Unternimmt der Arbeitgeber in diesen Fällen nichts, haben die Beschäftigten ein Zurückbehaltungsrecht und können ihren Arbeitsplatz verlassen.
Hitze in Deutschlands Büros: Ab 26 °C muss Ihr Unternehmen Maßnahmen ergreifen
Der nächste Hitzesommer steht vor der Tür. Arbeitnehmer mit vollklimatisierten Büros kommen in diesen Zeiten vermutlich ganz gern zur Arbeit. Alle anderen müssen auch an heißen Sommertagen irgendwie durchhalten – und ihren Job erledigen. Arbeitnehmer haben weder Anspruch auf hitzefrei noch auf eine verlängerte Mittagspause. Wer wegen Kreislaufbeschwerden den Arbeitsplatz verlässt, muss arbeitsunfähig sein. Darauf sollten Sie hinweisen. Allerdings kann und muss Ihr Unternehmen etwas für die Belegschaft tun, wenn die Temperaturen nach oben klettern.