Homeoffice-Verbot plus Versetzung mit 500 km Entfernung: Das geht nur mit guter Begründung

Viele Arbeitsverträge legen den Arbeitsort des Mitarbeiters nicht ausdrücklich fest oder enthalten sogar eine Klausel, wonach Versetzungen an einen anderen Arbeitsort möglich sind. Diese sind dann zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt und für den Mitarbeiter zumutbar sind. Aber auch bei einer berechtigten Versetzung dürfen Sie dem betroffenen Mitarbeiter nicht ohne Weiteres das Recht zur Arbeit im Homeoffice entziehen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 11.72024, 6 Sa 579/23).

Britta Schwalm

18.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Automobilzulieferer schließt einen Standort

Ein bei einem Automobilzulieferer beschäftigter Projektmanager konnte laut Arbeitsvertrag in ganz Deutschland eingesetzt werden, wobei sich sein Einsatzort nach den laufenden Projekten richtete. Nach eigenen Angaben arbeitete der Mitarbeiter seit 3 Jahren mit Einverständnis des Arbeitgebers zu 80 % im Homeoffice und im Übrigen bei den in ganz Deutschland und auch im Ausland verteilten Kunden des Automobilzulieferers.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: