„Ich wünsche keine Stellenangebote“: So einfach darf es sich Ihr gekündigter Mitarbeiter nicht machen

Manche Mitarbeiter lehnen sich bequem zurück, nachdem sie Ihre Kündigung erhalten haben: Sie erheben Kündigungsschutzklage, melden sich vielleicht noch bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend, ansonsten tun sie nichts. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass sie den Kündigungsschutzprozess gewinnen und von Ihnen als Arbeitgeber anschließend Annahmeverzugslohn für die Dauer des Rechtsstreits erhalten. Doch damit müssen Sie sich nicht abfinden (Bundesarbeitsgericht (BAG), 7.2.2024, 5 AZR 177/23).

Britta Schwalm

31.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Mitarbeiter verhindert Stellenangebote

Ein Maschinenbeschicker ohne abgeschlossene Berufsausbildung hatte nach über 25 Jahren beim selben Arbeitgeber die Kündigung erhalten und hiergegen geklagt. Nach rund 3 Jahren nahm er seine Tätigkeit wieder auf, weil sich die Kündigung als unwirksam erwiesen hatte.

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