Ihre wichtigsten Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Überblick

Die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt und Sie können davon ausgehen, dass dabei Ihre Aufzeichnungen rund um den Mindestlohn unter die Lupe genommen werden. Doch keine Sorge: Sind Ihre Unterlagen korrekt, ist alles nur halb so schlimm.

Britta Schwalm

25.04.2025 · 3 Min Lesezeit

Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn für die geleistete Arbeitszeit gezahlt wird, unterliegen Arbeitgeber in bestimmten Fällen einer Dokumentationspflicht. Das gilt zum einen für geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, und zum anderen für die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Wirtschaftsbereiche:

Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerb, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe

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