Impfen im Betrieb: Unter diesen Voraussetzungen ist ein Impfschaden ein Arbeitsunfall

Impfaktionen im Betrieb sind eine sinnvolle Angelegenheit. Sie dienen dem Gesundheitsschutz und ersparen Ihren Mitarbeitern den zeitaufwendigen Besuch beim Arzt. Hinzu kommt: Sofern die Impfung im Wesentlichen betrieblichen Zwecken dient, ist ein eventueller Impfschaden durch die Berufsgenossenschaft abgesichert (Bundessozialgericht (BSG), 27.6.2024, B 2 U 3/22 R).

Britta Schwalm

05.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Krankenhauskoch lässt sich gegen Schweinegrippe impfen

Ein Krankenhauskoch nahm an einer von dem Krankenhaus organisierten Impfung gegen Schweinegrippe teil. Jahre später traten Fieberschübe auf, die der Koch auf die Impfung zurückführte. Weil die Berufsgenossenschaft keinen Arbeitsunfall anerkannte, ging der Koch vor Gericht.

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