In 5 Schritten zur rechtssicheren Abmahnung

Immer wieder erleiden Arbeitgeber mit Abmahnungen vor dem Arbeitsgericht Schiffbruch, denn: Sie haben es sich zu leicht gemacht. Selbst kleine Fehler führen sofort zur Unwirksamkeit einer Abmahnung. Die meisten Kündigungen scheitern daran, dass die Pflichtverletzung des Mitarbeiters nicht korrekt abgemahnt worden ist. Erfolgreicher sind Sie, wenn Sie bei einer Abmahnung in folgenden 5 Schritten vorgehen:

Britta Schwalm

23.04.2025 · 6 Min Lesezeit

1.  Schritt: Klären Sie den Sachverhalt und entscheiden Sie erst dann über eine Abmahnung

Handeln Sie nie aus dem Bauch heraus, wenn es um Pflichtverstöße Ihrer Mitarbeiter geht. Die wichtigste Regel vor jeder Abmahnung lautet nämlich: Klären Sie den Sachverhalt, und zwar vollständig. Nichts ist fataler, als wenn Sie später feststellen müssen, dass Sie wichtige und entscheidende Details nicht beachtet haben – insbesondere dann, wenn sie zur Entlastung Ihres Mitarbeiters beitragen. Dokumentieren Sie deshalb den Abmahnungssachverhalt präzise und vollständig. Sichern Sie die Beweise in der Personalakte. Sie können hierfür

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