In diesen Fällen sollten Sie immer an eine Abmahnung denken

Es gibt eine Reihe „klassischer“ Fehlverhalten, bei deren Vorliegen Sie immer an eine Abmahnung denken sollten. Seien Sie hier nicht zu großzügig mit Ihren Mitarbeitern, denn oft rächt es sich später, wenn Sie einen früheren Sachverhalt nicht mit einer Abmahnung geahndet haben.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 2 Min Lesezeit

In diesen Fällen sollten Sie eine Abmahnung prüfen

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen Sie in folgenden Fallgruppen grundsätzlich vorher abmahnen:

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