Der Fall: Aus einer Gutschrift wird eine Nachforderung
Ein langjährig bei einem Luftfahrtunternehmen beschäftigter Flugbegleiter war seit dem 31.5.2022 durchgehend arbeitsunfähig und erhielt einige Zeit später die Kündigung. Nachdem sich die Kündigung vor Gericht als unwirksam erwiesen hatte, erstellte der Arbeitgeber für August 2023 eine Gehaltsabrechnung, wonach dem Mitarbeiter rückwirkend noch 6.977 € netto zustanden. Doch diese Abrechnung war offensichtlich falsch – unter anderem, weil sie auf den Mitarbeiter nicht zutreffende Vergütungsbestandteile enthielt. Eine Korrektur im Folgemonat machte die Gutschrift zunichte. Außerdem verlangte die Krankenkasse von dem Mitarbeiter nun die Erstattung von 2.233 € zu viel gezahltem Krankengeld.