FRAGE
Wir haben einem Mitarbeiter wegen diverser Pflichtverletzungen eine Abmahnung erteilt. Er hat eine Gegendarstellung formuliert, die zur Folge hat, dass wir einen der erhobenen Vorwürfe fallen lassen. Reicht es nun, wenn wir die Gegendarstellung abzeichnen und zur Personalakte nehmen, oder sollten wir die Abmahnung korrigieren?