Ist Ihr Mitarbeiter bei einem Unfall versichert? Diese 2 neuen Urteile sollten Sie kennen
Oft genügt schon eine kurze Unaufmerksamkeit oder eine ungeschickte Bewegung – und schon ist ein Unfall passiert. Ob Ihr Mitarbeiter dann durch die Berufsgenossenschaft abgesichert ist, hängt davon ab, wo und bei welcher Tätigkeit sich Ihr Mitarbeiter verletzt hat. Dabei kommt es auf Feinheiten an, wie uns die folgenden 2 Urteile zeigen.
Britta Schwalm
22.04.2025
·
2 Min Lesezeit
Fall 1: Vom Wochenendausflug nach Hause und dann ins Büro
Eine Arbeitnehmerin kam am Unfalltag früh morgens von einem privaten Wochenendausflug, um zunächst zu ihrer Wohnung und dann zur Arbeit zu fahren. In ihrer Wohnung wollte sie Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz holen. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte sie jedoch mit ihrem Pkw und verletzte sich schwer.
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