FRAGE
Bei uns arbeitet ein Bachelor-Student als Werkstudent (also versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Er befindet sich bereits im 13. Fachsemester und die Regelstudienzeit beträgt nur 6 Semester. Die letzte Prüfung hat er im Februar 2024 geschrieben und nicht bestanden. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen legt er uns immer vor. Können wir ihn trotz der Dauer seines Studiums noch als Werkstudenten abrechnen?