Jetzt ist es amtlich: So berechnen Sie die Vergütung Ihrer Betriebsratsmitglieder richtig
Die Verunsicherung über die richtige Vergütung für Betriebsräte war zuletzt groß: Der Bundesgerichtshof hatte Anfang 2023 entschieden, dass zu hohe Zahlungen strafbar sind und Schadensersatzforderungen des Unternehmens gegen diejenigen nach sich ziehen können, die die Zahlung genehmigt haben. In der Folge haben etliche Unternehmen ihre Betriebsratsvergütung gekürzt – was erneute Rechtsstreitigkeiten mit unterschiedlichem Ausgang nach sich zog. Nach einer am 25.7.2024 in Kraft getretenen Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) können Sie sich nun am Nachfolgenden orientieren.
Britta Schwalm
05.05.2025
·
5 Min Lesezeit
Wie bisher gilt: Betriebsräte bekommen dasselbe Gehalt wie vergleichbare Mitarbeiter
Betriebsräte sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig (§ 37 Abs. 1 BetrVG-alt). Sie bekommen daher ihr reguläres Gehalt und keine zusätzliche Vergütung für ihre Betriebsratstätigkeit. Ihr Arbeitsentgelt darf auch bei Freistellung von der Arbeit nicht geringer ausfallen als das Entgelt vergleichbarer Mitarbeiter mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung (§ 37 Abs. 4 BetrVGalt). Generell dürfen Betriebsräte wegen ihres Mandats weder begünstigt noch benachteiligt werden (§ 78 BetrVG-alt).
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