„Kann sich unser hauptsächlich selbstständig beschäftigter Mitarbeiter freiwillig gesetzlich versichern?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

25.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Einer unserer Beschäftigten übt außerdem eine selbstständige Tätigkeit aus. Laut Statusfeststellungsverfahren ist er hauptberuflich selbstständig tätig. In seiner Beschäftigung bei uns ist er damit von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit. Wir schlüsseln ihn mit „0110“. Neulich hat er uns gefragt, ob er sich freiwillig gesetzlich versichern kann? Das wäre dann der Beitragsgruppenschlüssel „9111“, richtig?

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