FRAGE
Einer unserer Beschäftigten übt außerdem eine selbstständige Tätigkeit aus. Laut Statusfeststellungsverfahren ist er hauptberuflich selbstständig tätig. In seiner Beschäftigung bei uns ist er damit von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit. Wir schlüsseln ihn mit „0110“. Neulich hat er uns gefragt, ob er sich freiwillig gesetzlich versichern kann? Das wäre dann der Beitragsgruppenschlüssel „9111“, richtig?