Im Arbeitsvertrag eines stellvertretenden Betriebsleiters war folgende Klausel enthalten:
Kein Firmenwagen trotz Vereinbarung? Der Mitarbeiter könnte einen Anspruch auf Schadensersatz haben
Sagt Ihr Unternehmen einem Beschäftigten einen Firmenwagen inklusive Privatnutzung zu, ist diese Leistung Teil der Entlohnung. Der Mitarbeiter hat einen Anspruch darauf und kann – bei Nichterfüllung – Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem gerade veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.3.2024, Az. 8 Sa 142/23). Lesen Sie hier, wie Sie eine entsprechende Schadensersatzklage von vornherein vermeiden.