Keine Diskriminierung: „Erste Führungserfahrung erwünscht“

Die Formulierung von Stellenausschreibungen ist inzwischen eine Herausforderung. Zumindest gilt das dann, wenn Sie keine Angriffsfläche für Diskriminierungsklagen abgelehnter Bewerber liefern wollen. Erfahren Sie hier, wie Sie die notwendige Berufserfahrung diskriminierungsfrei – also ohne Hinweis auf ein gewünschtes Lebensalter – deutlich machen.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: 10.500 € wegen Altersdiskriminierung verlangt

Ein Unternehmen suchte einen Managementtrainer (m/w/d) mit Erfahrung im Vertrieb von Dienstleistungen sowie „erster Erfahrung in Führungspositionen“. Ein 56-jähriger Bewerber meinte, zu 100 % für die Stelle zu passen. Als er eine Absage erhielt, erkundigte er sich nach den Gründen, die der Arbeitgeber jedoch nicht mitteilte. Der Bewerber schloss daraus, dass er wegen seines Alters diskriminiert worden sei. Die geforderte erste Führungserfahrung schränke den Kreis der Bewerber auf 38bis 42-Jährige ein. Er klagte deshalb auf Entschädigung in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle, mutmaßlich je 3.500 € bzw. insgesamt 10.500 €.

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