Der Fall: Kündigung zu Ende August – Jahressonderzahlung im November
Ein Mechatroniker hatte nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit zum 31.8.2023 gekündigt. Der maßgebliche Tarifvertrag sah vor, dass die Mitarbeiter „mit dem Novemberentgelt“ eine Jahressonderzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen sollten. Neue Mitarbeiter erhielten die Zahlung zeitanteilig zu 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Der Mitarbeiter meinte nun, ihm stünde die volle Jahressonderzahlung auch für 2023 zu, zumindest aber anteilig zu 8/12. Denn die Jahressonderzahlung diene nicht allein dazu, Betriebstreue zu honorieren, sondern sei auch Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung.