Wenn das Kind eines Mitarbeiters krank wird und dieser (als Mutter oder als Vater) nicht zur Arbeit erscheinen kann, ist Ihr Unternehmen zur Freistellung des Beschäftigten verpflichtet. Doch wer zahlt das Entgelt weiter? Hierfür gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
1. Für die ausgefallene Arbeitszeit hat der Mitarbeiter zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen Ihr Unternehmen nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diesen Entgeltfortzahlungsanspruch darf Ihr Unternehmen allerdings per Arbeitsvertrag ausschließen. Auch in Tarifverträgen sind häufig entsprechende Ausschlüsse vorgesehen. Zudem gilt der Anspruch nach § 616 BGB nur für wenige Tage.