„Können wir bei einem Mitarbeiter mit Dienstwagen das Homeoffice zur ersten Tätigkeitsstätte erklären?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Hildegard Gemünden
03.03.2026 ·
3 Min Lesezeit
FRAGE:
Einer unserer Mitarbeiter ist mit folgendem Anliegen auf uns zugekommen: Da er mehrere Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet, möchte er, dass wir dieses zu seiner ersten Tätigkeitsstätte erklären. Das würde uns nichts kosten und ihm einen Vorteil bei der Versteuerung seines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens bringen. Denn dann bräuchten wir bei der Versteuerung nach der 1-%-Methode keinen geldwerten Vorteil für die Fahrten in den Betrieb zu erfassen und er würde Lohnsteuer sparen. Ist eine solche Vorgehensweise zulässig?
ANTWORT:
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