„Können wir die Ausschlussfrist noch geltend machen, wenn die Lohnabrechnung den Anspruch bestätigt hat?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

09.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter, der 3 Monate als Aushilfe bei uns gearbeitet hat, hat das Unternehmen verlassen. Dabei hat er einen Schaden verursacht, von dem er eigentlich 500 € selbst tragen sollte. Wir haben in der Entgeltabrechnung den vollen Lohn bestätigt. Allerdings haben wir bei der Auszahlung einfach 500 € abgezogen. Jetzt, 4 Monate später, macht er plötzlich geltend, er habe Anspruch auf die mitbescheinigten 500 €. Für das Beschäftigungsverhältnis galt eine Ausschlussfrist, nach der alle Ansprüche aus der Beschäftigung innerhalb von 2 Monaten geltend gemacht werden müssen. Wir haben deshalb abgelehnt. Ist das korrekt?

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