FRAGE
Einer unserer Mitarbeiter möchte vorübergehend zu seiner Mutter in die Schweiz ziehen. Die genaue Aufenthaltsdauer steht noch nicht fest. Für uns ist das an sich kein Problem, weil der Mitarbeiter ohnehin durchgehend mobil arbeitet. Sein Arbeitsort ist laut Arbeitsvertrag am Betriebssitz. Können wir die Arbeit in der Schweiz bedenkenlos genehmigen oder sind irgendwelche Hindernisse rechtlicher Art zu berücksichtigen? Falls die Arbeit im Ausland rechtlich problematisch ist: Dürfen wir sie einfach untersagen?