Kontrollieren Sie die Überstunden, sonst wird’s teuer!

In der Vergangenheit hatten Mitarbeiter meist schlechte Karten, wenn sie am Ende des Arbeitsverhältnisses die Vergütung angeblich geleisteter Überstunden verlangten, von denen Sie als Arbeitgeber nichts wussten. Das gilt nun nicht mehr, sofern Sie – wozu Sie verpflichtet sind – die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter genau erfassen (Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, 3.5.2024, 7 Sa 69/23).

Britta Schwalm

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: 1.582 Überstunden in 4 Jahren

Ein Verkaufsleiter arbeitete in Vertrauensarbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Sein Grundgehalt betrug 4.300 € brutto monatlich. Nach seinem Ausscheiden verlangte er fast 39.000 € Überstundenvergütung für 1.582 Überstunden in den letzten 4 Jahren. Die Überstunden seien durch Rapporte dokumentiert, die er seinem Vorgesetzten wöchentlich vorgelegt habe. Der Arbeitgeber bestritt die Überstunden.

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