Bestimmt kennen Sie diese Situation: Nach der Ferienzeit kommt der eine oder andere Mitarbeiter auf Sie zu und verlangt eine Urlaubsgutschrift, weil er während des Urlaubs krank gewesen sei. Da können und müssen Sie ihm eine Absage erteilen. Zwar schließen sich Krankheit und Urlaub gegenseitig aus. Um seine Urlaubstage zurückzuerhalten, hätte der Mitarbeiter aber viel früher reagieren müssen – und zwar bereits direkt, als er erkrankt war.
ACHTUNG
Die Frustration über das fehlende Wissen und den vertanen Urlaub bekommen dann vielleicht Sie zu spüren. Um das von vornherein zu verhindern, sollten Sie jetzt, vor Beginn der Urlaubssaison, alle Mitarbeiter darüber aufklären, was sie tun müssen, wenn sie im Urlaub krank werden.