Krank nach Kündigung: Wer ärztliche Verordnungen missachtet, geht leer aus!

Als treuem Leser von Personal aktuell ist Ihnen klar: Sie dürfen die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn sich ein gekündigter Mitarbeiter passgenau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben lässt – es sei denn, er beweist seine Arbeitsunfähigkeit. Erkundigen Sie sich hierzu auch nach den ärztlichen Anordnungen (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, 7.5.2024, 5 Sa 98/23).

Britta Schwalm

28.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Rezept ignoriert

Ein im Schichtdienst beschäftigter Fleischer hatte am 12.12.2022 fristgerecht zum 15.1.2023 gekündigt und sich am 13.12.2022 wegen Anpassungsstörungen krankschreiben lassen, zunächst bis zum 6.1.2023, dann weiter bis zum 16.1.2023. Der Arzt hatte ihm zudem Antidepressiva verordnet und eine Überweisung zum Psychiater ausgestellt, die der Fleischer jedoch nicht nutzte. Am 16.1.2023 trat er eine neue Stelle an. Trotzdem meinte er, ihm stünde Entgeltfortzahlung von seinem alten Arbeitgeber zu. Die körperlich schwere Arbeit habe bei ihm Schlafstörungen und Magenbeschwerden verursacht.

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