Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Das ist nach wie vor nur die drittbeste Lösung für Sie als Arbeitgeber
Können Sie den Zugang einer Kündigung rechtssicher mit einem Einwurf-Einschreiben gewährleisten und nachweisen? Ein aktuell viel diskutiertes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 10.6.2024 (2 AZR 213/23) scheint diese Frage mit „ja“ zu beantworten. Doch es lohnt sich, genauer hinzusehen!
Britta Schwalm
26.04.2025
·
3 Min Lesezeit
Der Fall: Gehalt für weitere 3 Monate wegen verpassten Kündigungstermins?
Der Arbeitsvertrag einer Zahnärztin sah für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende vor. Der Arbeitgeber kündigte ihr mit Schreiben vom 28.9.2021 ordentlich zum Jahresende. Das Kündigungsschreiben versandte er per Einwurf-Einschreiben. Der Postbedienstete warf dieses laut Auslieferungsbeleg am 30.9.2021 in den Hausbriefkasten der Mitarbeiterin ein.
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