Frage:
Unsere Betriebsveranstaltung vom Dezember 2024 überschreitet den Freibetrag von 110€. Hier ist nun die Frage, ob auch Übernachtungskosten mit in diesem Freibetrag einfließen. Bei Haufe steht: \“Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern die Reisekosten (Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen), die bei einer Betriebsveranstaltung anfallen, zusätzlich (über die 110-EUR-Grenze hinaus) steuerfrei erstatten, wenn die Veranstaltung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers stattfindet, der Arbeitnehmer wegen der Betriebsveranstaltung anreisen muss und der Arbeitnehmer seine An- und Abreise selbst organisiert. In diesem Fall gehören die Reisekosten nicht zu den Kosten der Betriebsveranstaltung, sodass sie nicht in die 110-EUR-Freibetragsberechnung einfließen.\“