Liegt ein versicherter Arbeitsunfall vor? Diese 2 neuen Urteile sollten Sie und Ihre Mitarbeiter kennen
Ob schlechtes Winterwetter oder die Hektik um den Jahreswechsel die Ursache ist: Wenn einer Ihrer Mitarbeiter einen Unfall erleidet, stellt sich die Frage, ob dieser als Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft abgesichert ist. Dabei kommt es darauf an, ob sich der Unfall bei einer beruflichen oder privaten Tätigkeit ereignet hat. Zur klaren Unterscheidung tragen die folgenden zwei Urteile bei.
Hildegard Gemünden
30.12.2025
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1 Min Lesezeit
Fall 1: Skiausflug auf Einladung eines Geschäftspartners
Ein Geschäftsführer war als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens von einem anderen Unternehmen zu vier Tagen in Österreich eingeladen worden. Die für die Vormittage geplanten Fachvorträge fielen aus. Die Teilnehmer gestalteten ihre freie Zeit daher in Gruppen eigenständig, unter anderem mit Skifahren. Der Geschäftsführer brach sich bei einer Abfahrt ein Bein. Die Berufsgenossenschaft sah hierin keinen Arbeitsunfall, weshalb der Geschäftsführer klagte. Die Reise habe dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen und dem beruflichen Austausch gedient.
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