Das müssen Ihnen die Mitarbeiter aktuell und in Zukunft liefern
Ob ein Mitarbeiter voll arbeitsunfähig ist oder in Zukunft teilarbeitsunfähig: Er hat immer einen Anspruch auf vollständige Entgeltfortzahlung. Diese machen Sie allerdings von bestimmten Meldungen und Nachweisen des Arbeitnehmers abhängig. Auch Mitarbeiter, die erkranken, obwohl sie am nächsten Tag eigentlich frei gehabt hätten (weil sie nur bestimmte Tage pro Woche arbeiten), müssen sich unverzüglich krankmelden.
Britta Schwalm
18.09.2026
·
5 Min Lesezeit
Die ärztliche Bescheinigung: aktuelle und geplante Regelungen
Momentan gilt: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Auch hier zählen die freien Tage (auch das Wochenende) eines Beschäftigten mit. Ihr Unternehmen kann aber anordnen, dass Beschäftigte die ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung vorlegen müssen.
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