Fehler Nr. 1
Viele Unternehmen behandeln beschäftigte Rentner automatisch gleich. Genau das wird später häufig zum Problem.
Denn zwischen:
- Regelaltersrentnern,
- Frührentnern,
- Teilrentnern,
- Erwerbsminderungsrentnern
- oder Hinterbliebenenrentnern
bestehen erhebliche Unterschiede.
In der Praxis fehlt jedoch oft bereits die wichtigste Grundlage: Ein aktueller Rentenbescheid.
Die Folge: Beitragsgruppen werden falsch hinterlegt, Hinzuverdienstgrenzen übersehen oder Meldungen fehlerhaft erstellt.
Besonders kritisch wird es bei Erwerbsminderungsrentnern. Hier gelten weiterhin Einschränkungen bei Arbeitszeit und Hinzuverdienst.
So vermeiden Sie den Fehler
Lassen Sie sich vor Beschäftigungsbeginn immer den aktuellen Rentenbescheid vorlegen und dokumentieren Sie die genaue Rentenart.
Fehler Nr. 2
„Der Mitarbeiter ist doch schon 67.“
Solche Aussagen hört man in der Praxis ständig. Das Problem:
Entscheidend ist nicht das Bauchgefühl, sondern die tatsächlich erreichte Regelaltersgrenze.
Gerade bei Jahrgängen mit angehobener Altersgrenze entstehen hier regelmäßig Fehler.
Die Folge:
- falsche Beitragsgruppen,
- fehlerhafte RV- oder AV-Beiträge
- und unnötige Korrekturen in der Entgeltabrechnung.
Besonders häufig betroffen:
Weiterbeschäftigte Rentner nach dem regulären Renteneintritt.
So vermeiden Sie den Fehler
Prüfen Sie Geburtsdatum, Rentenbeginn und tatsächliche Regelaltersgrenze immer getrennt voneinander.