Elterngeld? Achten Sie auf Ihre Bescheinigungspflichten und Ihren Spielraum beim Entgelt

Oft beantragen Beschäftigte für ihre Elternzeit Elterngeld. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine Zahlung Ihres Unternehmens, in die Antragsvorgänge sind Sie aber involviert. Zudem kann Ihr Unternehmen Einfluss auf die Elterngeldhöhe nehmen. Deshalb sollten Sie die wichtigsten Details rund um das Elterngeld kennen.

Britta Schwalm

30.10.2026 · 2 Min Lesezeit





Das ursprüngliche Elterngeld ist seit dem 1.9.2021 in „Basiselterngeld“ und „ElterngeldPlus“ aufgeteilt. Grundsätzlich ist das Elterngeld für jeden Elternteil auf 12 Monate begrenzt (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)). Das Basiselterngeld beträgt 67 % des in den 12 Monaten vor der Geburt erzielten Entgelts, maximal 1.800 € monatlich. ElterngeldPlus-Monate sind Bezugsmonate, in denen die Mitarbeiter Elterngeld höchstens in der Höhe eines halben zustehenden Basiselterngeldbetrages erhalten. Mitarbeitern stehen diese 4 Alternativen zur Verfügung:











  • nur Basiselterngeld ohne Hinzuverdienst (12 Monate).




  • Die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus: Beantragt ein Elternteil beispielsweise ausschließlich ElterngeldPlus, kann sein Elterngeldbezug maximal 24 Monatsbeträge umfassen.




  • ElterngeldPlus-Monate mit Zuverdienst: Das bedeutet vor allem zusätzliches Elterngeld, denn durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus erhöht sich die Zahl der Bezugsmonate.




  • ElterngeldPlus-Monate ohne Zuverdienst: Das sind praktisch halbierte Basiselterngeld-Monate bei verlängerter Bezugsdauer.








  • Beispiele













    1. Die Mutter beantragt ein Jahr Elternzeit, der Vater beantragt 2 Elternzeitmonate, wobei er während der 2 Elternzeitmonate in Teilzeit arbeitet. Der Vater erhält ElterngeldPlus, und zwar 4 Monate lang. Mit der ElterngeldPlus-Regelung werden seine Elternzeitmonate dadurch, dass er während dieser Zeit in Teilzeit weiterarbeitet, verdoppelt. Er erhält also 4 Monate das ElterngeldPlus.



















    2. Ein Elternteil beantragt ein Jahr Elternzeit und arbeitet die letzten 4 Monate hiervon in Teilzeit. Mit der ElterngeldPlus-Regelung werden die Eltern-Teilzeitmonate auf 8 Monate verdoppelt.















    Die Höchstgrenze des ElterngeldPlus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, den ein Elternteil erhalten würde, wenn er während der Elternzeit nicht arbeitet.







    Einmalzahlung oder laufendes Entgelt?









    Darüber, welche Entgeltbestandteile bei der Bemessung des Entgelts eine Rolle spielen und welche nicht, gibt es immer wieder Streit. Das BSG urteilte: Weihnachts- und Urlaubsgeld, das mehrmals im Jahr regelmäßig gezahlt wird, muss berücksichtigt werden. Sind die Leistungen dagegen Einmalzahlungen, spielen sie für das Elterngeld keine Rolle (Urteil vom 29.6.2017, Az. B 10 EG 5/16 R). Sorgen Sie also für einen entsprechenden Zahlungsrhythmus, unterstützen Sie Beschäftigte die Elterngeld beantragen wollen.







    Diese Informationen brauchen Beschäftigte









    Nach § 16 Abs. 1 Satz 9 BEEG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die beanspruchte Elternzeit zu bescheinigen. Konkret müssen Sie folgende Angaben machen:











  • Beginn und Ende der Elternzeit




  • eine Eltern-Teilzeit




  • den zeitlichen Umfang der Eltern-Teilzeit












  • Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Bescheinigung. Sie dürfen allerdings abwarten, bis der oder die betreffende Beschäftigte auf Sie zukommt.







    Das ist die Bescheinigung für die Elterngeldstelle









    Möchte ein Beschäftigter Elterngeld beziehen, benötigt er zum Nachweis seines Einkommens aus Erwerbstätigkeit eine Arbeitgeberbescheinigung. Eine entsprechende Meldung läuft über rvBEA (Elektronische Übermittlung von angeforderten Entgeltbescheinigungen für die Rentenversicherung (RV)). Die Datenstelle der RV fordert die nötigen Informationen anlassbezogen an.











    ACHTUNG











    Bescheinigen Sie notwendige Angaben rund um das Elterngeld nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € geahndet wird.

















    class=“mpw-flip-card“



    role=“button“



    tabindex=“0″



    aria-pressed=“false“



    aria-label=“Vorsicht, Nachzahlungen! Klicken Sie, um den Text anzuzeigen.“



    >











    Vorsicht, Nachzahlungen!





    Klicken Sie, um mehr zu erfahren.

















    Vermeiden Sie verspätete Lohnzahlungen. Wirkt sich eine Verspätung negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus, haftet unter Umständen Ihr Unternehmen (Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2020, Az. 12 Sa 716/19). Der Fall: Ein Zahnarzt zahlte seiner schwangeren Arbeitnehmerin den monatlichen Bruttolohn für Oktober, November und Dezember 2017, der ihr aufgrund eines Beschäftigungsverbots zustand, erst im März 2018. Die Folge: Bei der Berechnung des Elterngelds wurden die Monate Oktober bis Dezember 2017 mit 0 € angesetzt. Die verspätete Lohnzahlung wurde als „sonstiger Bezug“ gewertet, der bei der Höhe des Elterngelds keine Rolle spielt. Die Mitarbeiterin erhielt deshalb ein erheblich reduziertes Elterngeld. Sie verklagte ihren Arbeitgeber und bekam im Wesentlichen recht.



















    Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
    Hier geht es weiter:

    Sie haben bereits Zugang?
    Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

    Sie sind noch kein Kunde?
    Testen Sie „Mein Personalwissen“: