Lohnsteuerpflichtige Darlehen: Wie Sie den geldwerten Vorteil ermitteln

Erhält ein Mitarbeiter durch ein Arbeitgeberdarlehen, das die Freigrenze von 2.600 € übersteigt, Zinsvorteile, sind diese ein geldwerter Vorteil. Das bedeutet, Sie müssen die Zinsvorteile (nicht das Darlehen an sich) als Arbeitsentgelt versteuern und verbeitragen. Lesen Sie hier, wie Sie dabei betriebsprüfungssicher vorgehen.

Britta Schwalm

24.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Meist erhalten Beschäftigte Darlehen, die den Betrag eines Kleinkredits überschreiten. Tilgt der Mitarbeiter das Darlehen, müssen Sie den geldwerten Vorteil für die Restschuld neu ermitteln. Bei Darlehen haben Sie im Rahmen der Einzelbewertung zwei Bewertungsmöglichkeiten:

  1. Sie legen den üblichen Endpreis (Zinssatz) am Abgabeort zugrunde. Von einem üblichen Endpreis gehen Sie bei einem Darlehen aus, wenn sein Zinssatz mit dem Maßstabszinssatz (s. u.) vergleichbar ist. Zusätzlich nehmen Sie einen pauschalen Abschlag von 4 % vor.
  2. Sie legen den günstigsten Preis (Zinssatz) am Markt an. Hierfür dürfen Sie jedes Angebot einer Bank berücksichtigen, z. B. auch das Angebot besonders günstiger Online-Direktbanken. Hier ist der pauschale Abschlag von 4 % jedoch nicht möglich. Diese Variante verlangt Ihnen außerdem mehr Rechercheaufwand ab.

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