„Mitarbeiterin ist hauptberuflich selbstständig tätig – ist eine Versicherungspflicht bei der GKV möglich?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

04.09.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Eine in unserem Unternehmen beschäftigte Teilzeitkraft übt nebenher noch eine selbstständige Tätigkeit aus, und zwar laut Statusfeststellungsverfahren hauptberuflich. In ihrer Beschäftigung bei uns ist sie damit von der Kranken-/Pflegeversicherungspflicht befreit. Wir schlüsseln sie mit „0110“. Sie möchte aber gerne gesetzlich versichert sein und hat sich danach bei uns erkundigt. Ist das möglich?





Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: