SFN-Zuschläge: Warum der Steuerfreibetrag bald noch mehr zum Rechen-Puzzle werden könnte

Zahlt Ihr Unternehmen Mitarbeitern Zuschläge für Nachtschichten oder für die Arbeit an Sonn- oder Feiertagen? Dann wissen Sie, wie knifflig die Berechnung der steuer- und beitragsfreien Freibeträge ist. Bald könnte […]

Britta Schwalm

02.10.2026 · 5 Min Lesezeit

Zahlt Ihr Unternehmen Mitarbeitern Zuschläge für Nachtschichten oder für die Arbeit an Sonn- oder Feiertagen? Dann wissen Sie, wie knifflig die Berechnung der steuer- und beitragsfreien Freibeträge ist. Bald könnte die Materie sogar noch komplizierter werden. Der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 18.8.2026 sieht Änderungen bei der Berechnung der Grundlohnbeträge vor. Lesen Sie hier, worauf Sie aktuell noch achten müssen und was geändert werden soll.

Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen oder für Arbeit während der Nacht (SFN-Zuschläge) sind ein Anreiz für Mitarbeiter, auch zu besonderen Zeiten motiviert zu arbeiten. Handhabt Ihr Unternehmen die Zahlungen sowie ihre Abrechnung korrekt, bleiben die Zuschläge obendrein lohnsteuer- und beitragsfrei. Andernfalls können die Zusatzleistungen aber auch zur echten Kostenfalle werden. Der Grund: Hier gelten einige Sonderregeln, die in der Praxis teilweise schwer umzusetzen sind. Zudem müssen Sie die Voraussetzungen für die Lohnsteuerfreiheit und die Beitragsfreiheit gesondert prüfen, denn es gelten zum Teil unterschiedliche Vorgaben.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: