„Wird ein Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung zum Midijobber?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

02.10.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir haben eine Mitarbeiterin, die aktuell 2.000 € monatlich verdient und von uns als voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird. Für die Zeit ab 1.9. hat sie eine betriebliche Altersvorsorge mit einem Entgeltverzicht in Höhe von 50 € und einem Arbeitgeberzuschuss von 50 € abgeschlossen. Damit „rutscht“ Ihr Entgelt ab dem 1.9. unter die aktuelle Obergrenze für Midijobber von monatlich 2.000 €. Müssen wir die Beschäftigte ab diesem Zeitpunkt als Midijobberin im Übergangsbereich abrechnen?





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