Wir haben eine Mitarbeiterin, die aktuell 2.000 € monatlich verdient und von uns als voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet wird. Für die Zeit ab 1.9. hat sie eine betriebliche Altersvorsorge mit einem Entgeltverzicht in Höhe von 50 € und einem Arbeitgeberzuschuss von 50 € abgeschlossen. Damit „rutscht“ Ihr Entgelt ab dem 1.9. unter die aktuelle Obergrenze für Midijobber von monatlich 2.000 €. Müssen wir die Beschäftigte ab diesem Zeitpunkt als Midijobberin im Übergangsbereich abrechnen?