Lohnsteuerpauschalierung: Ersparen Sie Ihrem Unternehmen durch rechtzeitiges Handeln hohe Nachzahlungen

Bei vielen Entgelt-Extras für Mitarbeiter können Sie die Lohnsteuer pauschal berechnen und abführen. Dadurch erreichen Sie die Beitragsfreiheit der Leistungen. Ihr Unternehmen kann durch Lohnsteuerpauschalierung also einiges an Kosten sparen – vorausgesetzt, Ihnen unterläuft dabei kein Fehler. Ein Arbeitgeber, der die Vorgaben für die Pauschalierung nicht richtig angewendet hatte, muss nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) nun einiges an Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen (BSG, Urteil vom 23.4.2024, Az. B 12 BA 3/22 R. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie Sie es besser machen.

Britta Schwalm

13.08.2025 · 6 Min Lesezeit

Eine GmbH feierte im Jahr 2015 mit ihrer Belegschaft ein Firmenjubiläum. Alle Kosten für die Feier trug das Unternehmen selbst, berücksichtigte dies aber weder im Hinblick auf die Lohnsteuer noch bei den Beitragszahlungen für die Beschäftigten. Am 31.3.2016 zahlte die GmbH dann aber doch Lohnsteuer für die Zuwendungen auf der Betriebsveranstaltung, und zwar pauschal. Insgesamt ging es um Kosten von 162.892,96 €, umgelegt auf 162 Mitarbeiter. Das zuständige Finanzamt akzeptierte die nachträgliche Lohnsteuerpauschalierung.

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