Lohnsteuerpauschalierung oder nicht? So üben Sie Ihr Wahlrecht künftig aus

Für viele Entgeltbestandteile, beispielsweise Fahrtkostenzuschüsse, können Sie die Lohnsteuer pauschalieren. In einigen Fällen erreichen Sie dadurch Beitragsfreiheit. Ob Sie die Lohnsteuer nach individuellen Merkmalen oder pauschal abführen, entscheiden Sie. Für die Ausübung dieses Wahlrechts sieht das Jahressteuergesetz 2024 eine Änderung vor. Lesen Sie hier, was konkret geplant ist.

Britta Schwalm

05.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Die wichtigsten Pauschalierungsmöglichkeiten (s. u. Tabelle) sind in § 40 Einkommensteuergesetz (EStG) dargestellt. Dieser Paragraf soll einen neuen Absatz 4 erhalten, der folgende Optionen vorsieht:

1.    Sie können Ihr Pauschalierungswahlrecht durch Übermittlung oder Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung ausüben, in der die pauschale Lohnsteuer angegeben wird.

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