Machtmissbrauch des Vorgesetzten erhöht die Abfindung

Arbeitnehmer können die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragen, wenn sich ihre Entlassung im Kündigungsschutzprozess als unwirksam erweist und ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erläutert in seinem Urteil vom 9.7.2025 (4SLa 97/25), wie sich die Abfindung dann berechnet.

Hildegard Gemünden

11.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Ein übergriffiger Vorgesetzter

Ein Vorgesetzter hatte einer 32-jährigen Mitarbeiterin zunächst sexistische Nachrichten geschickt, z. B. sie solle bei einem Meeting „nichts unter dem Rock anziehen“. Als sie darauf nicht wie gewünscht reagierte, folgten Beleidigungen und Drohungen sowie schließlich die Kündigung. In der Folge erkrankte die Mitarbeiterin an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Bruttomonatsgehalt der Mitarbeiterin betrug nach 4 Jahren und 5 Monaten Betriebszugehörigkeit (= 4,4 Jahre) 7.744,75 €.

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