Mehr Freizeit für Ältere gilt anteilig auch für Teilzeitkräfte

Zusätzliche Urlaubstage oder eine geringere Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich: Mit solchen Vergünstigungen können Sie als Arbeitgeber versuchen, ältere Mitarbeiter länger zu halten. Teilzeitkräften, die die gesetzte Altersgrenze überschreiten, müssen Sie die Vergünstigung dann anteilig gewähren (Bundesarbeitsgericht (BAG), 9.7.2024, 9 AZR 296/20).
Mann im Wasser

Britta Schwalm

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall:

Der maßgebliche Tarifvertrag sah für mindestens 58-jährige Vollzeitkräfte pro Woche 2 Stunden bezahlte Altersfreizeit vor. Eine Mitarbeiterin, die die Altersgrenze im Jahr 2016 erreichte, erhielt jedoch keine Altersfreizeit, weil sie nur 20 Stunden pro Woche arbeitete. Ihre Klage auf Feststellung, dass ihr bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2022 anteilig 1 Stunde Altersfreizeit pro Woche zugestanden hätte, hatte nun in letzter Instanz Erfolg.

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