Der Fall: Fiktive Beförderung zum Werkstattleiter
Der freigestellte Betriebsratsvorsitzende eines Autohauses nahm im Jahr 2021 erfolgreich an einem Assessmentcenter teil, welches Voraussetzung für die Übernahme einer Position als Werkstattleiter war. Danach ordnete der Arbeitgeber ihn rückwirkend ab 1.6.2020 in der entsprechend höheren tariflichen Vergütungsgruppe ein. Der Arbeitgeber sah sich hierzu verpflichtet, weil der Mitarbeiter bereits vor seiner Freistellung im November 2019 zu einem solchen Assessmentcenter angemeldet war, aber aus betrieblichen Gründen nicht teilnehmen konnte, und der damals beförderte Mitarbeiter nach 6 Monaten Bewährungszeit eine entsprechende Gehaltserhöhung erhalten hatte.