FRAGE
Wir möchten einem Mitarbeiter einen pauschalierten Fahrtkostenzuschuss in der Höhe zahlen, in der er die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen könnte. Das sind ja 0,30 € bzw. ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro Entfernungskilometer zwischen seiner Wohnung und unserem Unternehmen. Nun hat der Beschäftigte aber mehrere mögliche Routen zur Arbeit. Wie gehen wir bei der Feststellung der Entfernungskilometer betriebsprüfungssicher vor? Dürfen wir von der weitesten Strecke ausgehen?