Mit diesen 7 Spezialklauseln sichern Sie Ihre Rechte
Sie sollten die Vertragsfreiheit auch in Ihren Arbeitsverträgen nutzen. Diese Möglichkeit der individuellen Gestaltung hilft Ihnen, in besonderen Fällen auch ganz spezielle Regelungen zu treffen, etwa mit den folgenden Spezialklauseln.
Britta Schwalm
25.08.2025
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6 Min Lesezeit
Klausel Nr. 1: Vertragsstrafe bei Vertragsbruch
Heutzutage hat der Bewerber die Qual der Wahl. Er kann sich oft den Arbeitsplatz und Arbeitgeber aussuchen. Wenn Sie Pech haben, liegt Ihnen zwar ein unterzeichneter Arbeitsvertrag vor, der neue Mitarbeiter erscheint aber erst gar nicht.
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