Rechnen Sie die Reisekosten von Mitarbeitern ab, die im Ausland tätig waren, folgen Sie teilweise anderen Regelungen als bei Inlandsdienstreisen. Einige Kosten kann Ihr Unternehmen steuerfrei erstatten, und zwar nach Pauschalen, die zum 1.1.2025 teilweise geändert wurden. Achten Sie darauf, dass für jedes Land andere Pauschalen gelten. Die Werte sind in jedem Fall verbindlich, auch wenn sie im Einzelfall zu niedrig ausfallen. Mitarbeiter, die auf Dienstreise im Ausland unterwegs sind, haben folgende Möglichkeiten, ihre Reisekosten erstattet zu bekommen:
1. Die Beschäftigten sammeln sämtliche Belege für Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung und Nebenkosten und machen ihre tatsächlich belegten Aufwendungen geltend (als Werbungskosten).