Mitarbeiter im Ausland: Das sind die neuen Werte für Ihre Reisekostenabrechnung

Die meisten Unternehmen unterhalten mittlerweile wichtige Auslandskontakte – Ihres auch? Dann sind Sie auch im Jahr 2025 mit der Abrechnung von Auslandsdienstreisen beschäftigt. Was Ihnen die Sache erschwert, sind die zahlreichen unterschiedlichen Werte für die verschiedenen Ziele im Ausland. Hierfür gibt es seit dem 1.1.2025 wieder neue Größen. Für jedes Land gelten nach wie vor andere Werte. Doch gewusst wie – und die Abrechnung von Dienstreisen ins Ausland erscheint gleich viel weniger kompliziert. Lesen Sie hier, wie Sie sich 2025 effizient und betriebsprüfungssicher durch die Auslandsreisekostenabrechnungen arbeiten.

Britta Schwalm

18.04.2025 · 4 Min Lesezeit

Rechnen Sie die Reisekosten von Mitarbeitern ab, die im Ausland tätig waren, folgen Sie teilweise anderen Regelungen als bei Inlandsdienstreisen. Einige Kosten kann Ihr Unternehmen steuerfrei erstatten, und zwar nach Pauschalen, die zum 1.1.2025 teilweise geändert wurden. Achten Sie darauf, dass für jedes Land andere Pauschalen gelten. Die Werte sind in jedem Fall verbindlich, auch wenn sie im Einzelfall zu niedrig ausfallen. Mitarbeiter, die auf Dienstreise im Ausland unterwegs sind, haben folgende Möglichkeiten, ihre Reisekosten erstattet zu bekommen:

1.  Die Beschäftigten sammeln sämtliche Belege für Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung und Nebenkosten und machen ihre tatsächlich belegten Aufwendungen geltend (als Werbungskosten).

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