FRAGE
Wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Unser Unternehmen führt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Firmenzahlerverfahren ab. Wir überweisen also den kompletten Beitrag zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse. Aus steuerlichen Gründen will der Mitarbeiter nun auf Selbstzahler umstellen und seine Krankenkassenbeiträge selbst überweisen. Ist das ohne weiteres möglich?